VEREINSNACHRICHTEN 13/2021
ACHTUNG !!! Wichtiger Hinweis Liebe Mitglieder, der 1. September steht vor der Türe. Das ist der Termin, an dem alle Langwaffenmagazine für Zentralfeuer (Wechselmagazine, egal ob für Repetierer oder Halbautomaten) über 10 Schuss Magazinkapazität und alle Kurzwaffenmagazine für Zentralfeuer über 20 Schuss Magazinkapazität angemeldet sein müssen, da sonst ab diesem Zeitpunkt diese nicht angemeldeten Magazine als verbotene Gegenstände gelten. Das gilt auch für Magazine, für die man gar keine Waffe besitzt! Magazine für Randfeuerpatronen (z.B. Weiterlesen…