Gegen­wär­tig ist der Kurz­waf­fen­stand nicht benutz­bar, da an die­sem Stand erst Repa­ra­tu­ren im Bereich des Kugel­fangs durch­ge­führt wer­den müssen.

Da die bei der Stand­ab­nah­me die vom Sach­ver­stän­di­gen gefor­der­ten Auf­la­gen bei den Klapp­fall­schei­ben (Metall­tei­le mit Gum­mi­auf­la­ge abde­cken) noch nicht aus­ge­führt wur­den, wird auch das Schie­ßen auf dem Lang­waf­fen­stand auf die Klapp­fall­schei­ben mit Schrot solan­ge aus­ge­setzt, bis die gefor­der­ten Ände­run­gen aus­ge­führt wer­den konnten.

Bei den Klapp­fall­schei­ben­an­la­gen auf dem Lang­waf­fen­stand für den Kugel­schuß mit Lang- und Kurz­waf­fen müs­sen die Holz­ab­de­ckun­gen (Groß­ka­li­ber­fall­schei­ben­an­la­ge) eben­falls erneu­ert wer­den, bevor sie wie­der benutzt wer­den dürfen.

Die­se Ein­schrän­kun­gen gel­ten ab sofort. (Diens­tag, 10. Oktober)

Ich bit­te um Beach­tung.
W. Ben­n­dorff


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