Gegenwärtig ist der Kurzwaffenstand nicht benutzbar, da an diesem Stand erst Reparaturen im Bereich des Kugelfangs durchgeführt werden müssen.
Da die bei der Standabnahme die vom Sachverständigen geforderten Auflagen bei den Klappfallscheiben (Metallteile mit Gummiauflage abdecken) noch nicht ausgeführt wurden, wird auch das Schießen auf dem Langwaffenstand auf die Klappfallscheiben mit Schrot solange ausgesetzt, bis die geforderten Änderungen ausgeführt werden konnten.
Bei den Klappfallscheibenanlagen auf dem Langwaffenstand für den Kugelschuß mit Lang- und Kurzwaffen müssen die Holzabdeckungen (Großkaliberfallscheibenanlage) ebenfalls erneuert werden, bevor sie wieder benutzt werden dürfen.
Diese Einschränkungen gelten ab sofort. (Dienstag, 10. Oktober)
Ich bitte um Beachtung.
W. Benndorff
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