Lie­be Mitglieder,

bei der letz­ten Vor­stands­sit­zung Anfang des Monats haben wir aus­führ­lich über die Wie­der­auf­nah­me des regel­mä­ßi­gen Schieß­be­triebs und der sich dar­aus erge­ben­den (Ver­eins-) Meis­ter­schaf­ten dis­ku­tiert. Wei­te­re wich­ti­ge Punk­te waren auch die Auf­sicht auf den Stän­den und die Kos­ten bei Schüs­sen, die an der Schei­be vor­bei­ge­hen. Dabei sind wir zu fol­gen­den Ent­schlüs­sen gekom­men, die ich jetzt hier bekannt­ge­ben möchte.

Begin­nen möch­te ich mit dem wich­tigs­ten Punkt, dem Auf­sichts­dienst. Aus Sicher­heits­grün­den muss beim Schieß­be­trieb stän­dig eine Auf­sicht am Stand anwe­send sein. Wir haben den Schieß­be­trieb so gere­gelt, dass ein Schieß­lei­ter (gewähl­ter Schieß­wart) die Lei­tung des Schie­ßens über­nimmt und auf dem Lang­waf­fen- und Kurz­waf­fen­stand sind jeweils min­des­tens eine Auf­sicht anwe­send. Dazu benö­ti­gen wir pro Schieß­ter­min drei Per­so­nen, die die Vor­aus­set­zun­gen zur Auf­sicht mit­brin­gen. Dies sind neben der Voll­jäh­rig­keit auch die Sach­kun­de und des Wei­te­ren muss die Auf­sichts­per­son auch eine eige­ne WBK besit­zen. Zur Auf­recht­erhal­tung des Schieß­be­triebs benö­ti­gen wir neben den 16 gewähl­ten Schieß­war­ten noch ca. 30 Per­so­nen, die zur Auf­sichts­füh­rung befä­higt sind. Wir haben daher aus unse­ren Mit­glie­dern alle uns bekann­ten WBK-Inha­ber her­aus­ge­sucht und wer­den die dafür infra­ge kom­men­den Per­so­nen dem­nächst mit der Bit­te anschrei­ben, pro Monat einen Dienst als Auf­sicht zu über­neh­men. Da ja jeder Waf­fen­be­sit­zer laut Gesetz im Jahr eine gewis­se Anzahl von Schieß­nach­wei­sen erbrin­gen muss, lässt sich das damit gut in Ein­klang brin­gen. Bevor aber der Dienst ange­tre­ten wer­den kann, erfolgt noch eine Ein­wei­sung in die Anla­ge und eine Unter­wei­sung in die Auf­ga­ben als Schieß­auf­sicht. Ich hof­fe, dass mög­lichst vie­le Betref­fen­de die­se Maß­nah­me unter­stüt­zen, um den Schieß­be­trieb auf­recht erhal­ten zu können.

Bei den Stand­be­schä­di­gun­gen durch fehl­ge­gan­ge­ne Schüs­se haben wir uns eine Ver­ein­fa­chung über­legt. Ab sofort kos­tet jeder Schuss in jede ein­zel­ne Decken‑, Wand- und Fuß­bo­den­plat­te nur noch 40 Euro, bei meh­re­ren Schüs­sen in die­sel­be Plat­te erhöht sich der Preis nicht. Bei Tref­fern in Licht­leis­ten, Dreh­an­la­ge, Lüf­tungs­ka­nal, Kame­ra usw. rich­ten sich die Kos­ten nach den anfal­len­den Repa­ra­tur­kos­ten plus 10 Euro je ange­fan­ge­ne Repa­ra­tur­stun­de. Die Schieß­lei­ter sind ange­wie­sen, die Kos­ten sofort zu kas­sie­ren bzw. über­wei­sen zu lassen.

Vereinsmeisterschaften 2022

Die Ver­eins­meis­ter­schaf­ten für Dis­zi­pli­nen des Deut­schen Schüt­zen­bun­des (DSB) begin­nen ab Mon­tag den 27. Sep­tem­ber. Ab die­sem Zeit­punkt kön­nen bei jedem Trai­nings­ter­min nach vor­he­ri­ger Ansa­ge bis zum 1. Dezem­ber Qua­li­fi­ka­tio­nen für alle DSB-Dis­zi­pli­nen geschos­sen wer­den. Ver­eins­meis­ter kann man in der jewei­li­gen Dis­zi­plin aller­dings nur an den jewei­li­gen ange­setz­ten Ter­mi­nen der ein­zel­nen Dis­zi­plin wer­den. Mel­de­schluss für die Teil­nah­me zur Bezirks­meis­ter­schaft ist der 15. Dezember.

Die Ver­eins­meis­ter­schaf­ten für Dis­zi­pli­nen des Bun­des Deut­scher Sport­schüt­zen (BDS) kön­nen ab dem 10. Janu­ar 2022 begin­nend bis zum 30. April geschos­sen wer­den. Ter­mi­ne und Ablauf der Dis­zi­pli­nen wer­den im Lau­fe des Dezem­ber ver­öf­fent­licht. Die Anmel­dung zu den Hes­si­schen Meis­ter­schaf­ten des BDS ist jedem Schüt­zen selbst über­las­sen, jedoch wür­de es der Ver­ein ger­ne sehen, wenn zuvor die jewei­li­ge Ver­eins­meis­ter­schaft geschos­sen wor­den wäre.

Soweit das Neu­es­te für Heu­te. Bleibt wei­ter Gesund,
das wünscht mit freund­li­chen Schüt­zen­grü­ßen
Wolf­gang Benndorff


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