Änderung der Anzahl der Schießteilnehmer pro Stand
Liebe Mitglieder,
nach Inkrafttreten der Corona-Notbremse ist es nun nur wieder gestattet, mit einer Person und Schießleiter/Aufsicht dem Schießsport nachzugehen. Daher kann sich ab sofort nur noch eine Person für einen Durchgang anmelden.
Leider ist die Genehmigung des Langwaffenstandes immer noch nicht erfolgt, so dass wir den Stand bislang noch nicht nutzen dürfen. Ich hoffe aber, dass die Genehmigung nun endlich in den nächsten Tagen eintreffen wird, ich werde weiter versuchen, telefonisch die Sachbearbeiterin zu erreichen.
Anmeldung von Magazinen
Nach der Änderung des Waffengesetzes im September 2020 müssen Langwaffenmagazine und Magazingehäuse mit einem größeren Fassungsvermögen als 10 Schuss sowie Kurzwaffenmagazine und Magazingehäuse mit einem größeren Fassungsvermögen als 20 Schuss bis August 2021 bei der Waffenbehörde angemeldet werden.
Werden sie nicht angemeldet, so gelten sie ab September 2021 als im Besitz befindliche Verbotene Gegenstände, das zu empfindlichen Strafen führen kann. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob man überhaupt eine Waffe zu diesen Magazinen besitzt!
Die Formblätter zur Anmeldung können auf unserer Homepage von der Seite Downloads unter „Formulare“ heruntergeladen werden. Bei Fragen stehe ich auch unter 06654–414 als Ansprechpartner zur Verfügung.
Salut- und Dekorationswaffen
Ebenfalls mit der Änderung des Waffengesetzes 2020 werden Salutwaffen, das sind ehemalige scharfe Waffen, mit denen noch Platzpatronen abgefeuert werden können und Dekorationswaffen, ehemals scharfe Schusswaffen, die wie der Name sagt, unbrauchbar gemacht wurden und die nur zur Dekoration dienen und die bisher ab 18 Jahren frei verkäuflich waren, zu besitzkartenpflichtigen Gegenständen, sofern sie ab September 2020 gekauft oder überlassen (verkauft, verschenkt, vererbt usw.) wurden.
Der Gesetzgeber möchte damit vermeiden, dass aus solchen ehemaligen scharfen Waffen Ersatzteile gewonnen werden. Waren sie vor September 2020 im Besitz, so sind sie nicht nachweispflichtig, allerdings gilt dann ab 2020 bei Überlassung eine Anmelde- bzw. Nachweispflicht. Vollautomatische Salut- bzw. Dekowaffen sind seit Inkrafttreten der Waffengesetzänderung verboten.
Das alles sind keine erfreulichen Nachrichten, noch unerfreulichere stehen uns bald ins Haus. Aber ihr habt die Möglichkeit, bei der Wahl eure Stimme „schießsportgemäß“ abzugeben.
Bleibt alle gesund und lasst euch impfen, denn nur dadurch können wir bald wieder unserem Sport nachgehen.
Viele Grüße
Wolfgang Benndorff
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